Die Wahl der Elternbeiräte
Die Wahl der Elternbeiräte
Alle zwei Jahre wird, spätestens sechs Wochen nach Schulanfang, in jeder Klasse der Elternbeirat sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.
Vor Anfang der Wahlen muss geprüft werden, ob die Elternschaft beschlussfähig ist. Dazu müssen mindestens fünf Eltern anwesend sein. Wenn nicht ausreichend Eltern anwesend sind, muss zu einem zweiten Wahlelternabend eingeladen werden. Die Einladungsfrist für diesen zweiten Wahlelternabend beträgt fünf Tage.
An Wahlelternabenden sollte unbedingt eine Anwesenheitsliste geführt werden, damit die Beschlussfähigkeit nachgewiesen werden kann!
Der Klassenelternbeirat lädt zum Wahlelternabend ein. Die Einladung muss mindestens zehn Tage vor dem Termin schriftlich vorliegen.
Zur Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gewählt. Das kann in offener Abstimmung geschehen. Der Wahlausschuss besteht aus mindestens zwei Eltern. Sie leiten die Wahl und schreiben das Protokoll.
Achtung! Mitglieder des Wahlausschusses können nicht als Klassenelternbeirat, Stellvertreterin oder Stellvertreter kandidieren. Sie dürfen aber mit abstimmen bzw. wählen.
Klassenelternbeirat und Stellvertreterin oder Stellvertreter werden in getrennten Wahlgängen gewählt. Die Wahlen sind geheim. (vgl. § 102 Abs. 2 HSchG).
Abgestempelte Stimmzettel bitte im Sekretariat besorgen.
Das Protokoll des Wahlelternabends muss genaue Angaben enthalten zum Wahlvorgang und Wahlablauf. Auch die Ergebnisse müssen genau protokolliert werden.
Die Stimmzettel, das Protokoll und die Anwesenheitsliste bewahrt der Klassenelternbeirat auf bis zum Ende der Wahlperiode. Dann werden sie vernichtet.
Vorlage Wahlniederschrift
Wahlordnung