Übergang Grundschule – Gymnasium
AUFNAHMEVERFAHREN 5. Klasse
Seit einigen Jahren haben wir nur Viertklässlerinnen und -klässler aufgenommen, für die die Helmholtzschule ERSTWUNSCH-SCHULE war. Voraussichtlich wird das auch in diesem Jahr so sein. Deshalb: Erstwunschschule = Helmholtzschule.
Für die Begründung des Schulwunsches etc. ist ausschließlich das Feld „Anmerkungen“ im Anmeldeformular zu verwenden. Weisen Sie hier ggf. auf ein Geschwisterkind hin. Wohnortnähe und Präferenz für ein Profil dürfen wir nicht berücksichtigen. Verzichten Sie bitte auch auf das Übersenden von Mappen, Lebensläufen, Arbeitsproben, Zeugnissen o. ä., da diese bei der Auswahlentscheidung ebenfalls nicht berücksichtigt werden dürfen. Für die Begründung eines Härtefalls können ggf. die Unterlagen des Gesundheitsamtes beigelegt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch Auswahl- und Kennenlerngespräche nicht geführt werden dürfen.
Die tatsächliche Aufnahme erfolgt dann in folgenden Schritten:
Zuerst berücksichtigen wir Kinder, für die die im Hessischen Schulgesetz (HSchG) genannten Ausnahmen zutreffen. In der Vergangenheit hatte das für die Helmholtzschule faktisch keine Auswirkungen, auch weil an der Helmholtzschule nur Englisch als erste Fremdsprache angeboten wird und die Helmholtzschule beim Kultusministerium keine besonderen Schwerpunkte hat bestätigen lassen.
Nach Berücksichtigung des §70 HSchG nehmen wir prioritär Geschwisterkinder auf. Das sind Viertklässlerinnen und -klässler, deren Geschwister an der Helmholtzschule in den Jahrgängen 5 bis einschließlich Q2 unterrichtet werden, die im kommenden Schuljahr also noch mindestens ein Jahr auf der Helmholtzschule verbleiben. Die Berücksichtigung von Kindern als Geschwisterkind, deren Geschwister in der Q4 sind, ist uns untersagt. (Das verlinkte PDF ist in punkto „Aufnahme von Geschwisterkindern“ als überholt zu sehen.) Als Geschwisterkind gilt bei Zwillingen auch das zweite Kind, wenn das erste eine Zusage erhalten hat bzw. im Losverfahren einen Platz zugewiesen bekam.
Weitere schuleigene Aufnahmekriterien dürfen dann nicht angewendet werden.
Alle weiteren Plätze werden im Losverfahren vergeben.
Beim Auslosen werden alle Bewerberinnen und Bewerber durchgelost, so dass von vornherein eine Warteliste besteht, die bis Ende der Sommerferien Gültigkeit besitzt. Sollte während des laufenden Aufnahmeverfahrens dann noch ein Schulplatz frei werden, werden die Eltern informiert, deren Kind den ersten Platz auf der Warteliste innehat. Sie müssen diesbezüglich nicht aktiv werden.
Lediglich für den Fall, dass wir weniger als 116 Erstwünsche haben, können wir allen Kindern mit Erstwunsch Helmholtzschule einen Schulplatz an unserem Gymnasium anbieten.
Der Übertritt auf das Gymnasium ist für die Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 5 einen großen Schritt: neue Schule, neuer Schulweg, neue Lehrerinnen und Lehrer, neue Fächer.
Diese Phase ist spannend, stellt die Kinder aber auch vor eine freudige Herausforderung. Deshalb ist es uns an der Helmholtzschule wichtig, dass sich die neuen Schülerinnen und Schüler zu einer Klassengemeinschaft zusammenfinden, die ihnen einen sicheren Ort bietet, an dem sie sich auf das gemeinsame Lernen konzentrieren können und Freunde finden. Außerdem müssen sie ihre Klassenlehrkraft kennenlernen, damit sie schnell ein vertrauensvolles Verhältnis zur ihr aufbauen können.
Um diesen Prozess pädagogisch optimal zu gestalten, wird die Helmholtzschule am Anfang der 5. Klasse eine Klassenfahrt durchführen.
Durch Teambildungsaktivitäten und gemeinschaftliche Erlebnisse außerhalb des Unterrichts lernen sich die Kinder untereinander kennen. Aber auch die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrerin hat die Möglichkeit, die Kinder abseits von Lerninhalten und 45-Minuten-Taktung zu erleben.
Wir bitten Sie schon jetzt darum, die Kosten für diese Fahrt in Ihr persönliches Budget einzuplanen bzw. ggf. eine Rücklage dafür anzusparen.
Gerrit Ulmke, Schulleiter
Merkblatt des Staatlichen Schulamts für Eltern zum Übergang 4/5